Allgemeine Geschäftsbedingungen
Alessandri Gesellschaft m.b.H.
( Stand 2024/11 )
Geltung
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Alessandri Gesellschaft m.b.H. („Alessandri“) und dem Auftraggeber („Kunde“). Alessandri erbringt Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB sowie der für die jeweilige Dienstleistung gesondert schriftlich vereinbarten Bedingungen. Diese AGB gelten auch für alle
künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Abweichende oder widersprechende Bedingungen, so auch AGB des Kunden, werden für Alessandri nur verbindlich, wenn Alessandri diesen im Vorhinein schriftlich zugestimmt hat.
Vertragsabschluss
Angebote und Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Die Erstellung eines Angebots und/oder Kostenvoranschlags verpflichtet Alessandri nicht zur Annahme und Ausführung des vom Kunden erteilten Auftrags. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Annahme des Auftrags des Kunden durch Alessandri zu Stande.
Leistungserbringung
Alessandri ist erst dann zur Leistungserbringung verpflichtet, wenn geforderte Vorauszahlungen (siehe Punkt 7.) geleistet wurden, alle technischen und vertraglichen Einzelheiten geklärt sind und Alessandri die notwendigen Informationen und Unterlagen (technische Spezifikationen, Layoutelemente etc.) zur Verfügung stehen. Der Kunde trägt den Aufwand, der
dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von Alessandri wiederholt oder modifiziert werden müssen oder verzögert werden. Alessandri ist nach freiem Ermessen berechtigt, Leistungen selbst auszuführen oder Dritte mit der Ausführung zu betrauen.
Fristen & Termine
Termine oder Fristen für die Leistungserbringung sind für Alessandri nur verbindlich, wenn diese in dem Auftrag zugrunde liegenden Angebot ausdrücklich schriftlich als „Fixfrist“ festgehalten worden sind. Die Nichteinhaltung einer „Fixfrist“ ist nur dann als Leistungsstörung anzusehen, wenn der Kunde Alessandri schriftlich auf den Verzug hingewiesen
und eine mindestens 14 tägige Nachfrist gesetzt hat. Alessandri hat Verzögerungen, die aus der Sphäre des Kunden herrühren oder auf einem Verzug von dritten Dienstleistern beruhen, nicht zu vertreten. Gleiches gilt für unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse.
Rücktritt vom Vertrag
Alessandri ist insbesondere berechtigt, vom geschlossenen Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde seinen Informations-, Mitwirkungs- oder Zahlungsverpflichtungen nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht nachkommt oder wenn begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Bonität des Kunden bestehen.
Honorar
Alessandri ist berechtigt, Vorauszahlung bzw. Akonto zu verlangen und nach der Erbringung von Teilleistungen zwischenabzurechnen. Honorarangaben von Alessandri erfolgen ohne Gewähr (§ 1170a Abs 2 ABGB) und verstehen sich als Nettopreise exklusive Umsatzsteuer und Auslagen (Reise-, Transport- und Materialkosten, Lizenzentgelte, externe Arbeiten für Illustration, Fotografie etc.). Zur Abgeltung von Rechten (Urheberrecht, Leistungsschutz, Kennzeichenrecht, Designschutz, usw) ist Alessandri berechtigt, je nach Umfang der eingeräumten Rechte (z.B. Bearbeitung, Exklusivität,
mengenmäßige oder geographische Einschränkung, usw) einen Aufschlag auf den Rechnungsbetrag zu berechnen. Ist für Alessandri absehbar, dass die tatsächlichen Kosten die schriftlich veranschlagten um mehr als 15% übersteigen, wird Alessandri den Kunden darauf hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn er nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.
Zahlung
Sofern nicht im Einzelfall eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, hat der Kunde 50% des vereinbarten Auftragsvolumens bei Auftragsannahme binnen 7 Tagen ab Rechnungslegung ohne Abzug an Alessandri zu bezahlen. Das restliche Honorar ist nach erfolgter Abnahme binnen 7 Tagen ab Rechnungslegung ohne Abzug an Alessandri zu bezahlen. Wird im Verzugsfall eine schriftliche Mahnung übermittelt, ist Alessandri berechtigt, Mahnkosten in Höhe von 5% des ausständigen 2024/11 Rechnungsbetrags zu verlangen.
Im Falle eines Zahlungsverzugs des Kunden kann Alessandri sämtliche im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. Für den Verzugszeitraum ist Alessandri berechtigt, die Erbringung von Dienstleistungen einzustellen. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von Alessandri aufzurechnen, es sei denn die Forderung ist gerichtlich festgestellt worden. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen.
Abnahme & Mängel
Der Kunde hat Leistungen von Alessandri bei Übermittlung an ihn zu überprüfen und binnen drei Tagen ab Zugang schriftlich freizugeben/abzunehmen. Mangels Rückmeldung innerhalb dieser Frist gelten sie als vom Kunden mängelfrei abgenommen/genehmigt. Etwaige Mängel hat der Kunde innerhalb dieser Frist schriftlich zu rügen, hinreichend genau zu beschreiben, zu belegen und zu begründen.
Gewährleistung & Haftung
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 S 2 ABGB zu Lasten von Alessandri ist ausgeschlossen. Im Fall einer gerechtfertigten Mängelrüge wird Alessandri die Mängel innerhalb angemessener Frist beheben. Der Kunde hat Alessandri dabei die notwendige Unterstützung zu gewährleisten. Die Haftung von Alessandri ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und mit der Höhe des Auftragswertes exklusive Auslagen und Umsatzsteuer beschränkt.
Das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit hat der Kunde zu beweisen. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Alessandri haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird Alessandri wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so wird der Kunde Alessandri vollständig schad- und klaglos halten.
Rechte, Lizenzen, Rechnungslegung
Sämtliche Leistungen von Alessandri sowie deren einzelne Teile, dazugehörige Werkstücke, Entwürfe und Originale, einschließlich Zugangsdaten, Programmunterlagen, Daten und Designvorlagen bleiben im Eigentum von Alessandri und können jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Zur Herausgabe derselben ist Alessandri nicht verpflichtet. Jegliche Änderung/Bearbeitung oder Weiterentwicklung durch den Kunden oder für diesen tätige Dritte ist verboten. Für eine über den ursprünglichen Nutzungsumfang hinausgehende Nutzung ist die Zustimmung von Alessandri erforderlich. Alessandri ist berechtigt, dafür eine gesonderte Vergütung zu verlangen.
Alessandri ist berechtigt, vom Kunden geeignete Nachweise über Art und Umfang der Werknutzung sowie Rechnungslegung und Nachweise innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen. Alessandri ist berechtigt, die Rechnungslegung von einem Sachverständigen prüfen zu lassen, wenn erhebliche Bedenken gegen deren Richtigkeit bestehen. Wenn sich dabei ein höherer Betrag als aus der Rechnungslegung ergibt, sind die Kosten der Prüfung vom Kunden zu tragen. Alessandri ist berechtigt, auf allen Werbemitteln, insbesondere auch auf Websites, die für den Kunden erstellten Werke von Alessandri insbesondere auf Websites zu Referenzzwecken zu nutzen sowie auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung unter Verwendung des Namens und des Logos des Kunden zu verweisen und zu verlinken. Ein Entgeltanspruch steht dem Kunden dafür nicht zu.
Anwendbares Recht,
Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts anzuwenden. Als Erfüllungsort gilt der Firmensitz von Alessandri. Als Gerichtsstand für alle sich zwischen dem Kunden und Alessandri ergebenden Streitigkeiten wird die Zuständigkeit des für den 9. Wiener Gemeindebezirk sachlich zuständigen Gerichts vereinbart.
Schlussbestimmungen
Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; das gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder mit einer Lücke behaftet sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame oder lückenhafte Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem von den Vertragsteilen verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
Danke fürs Durchlesen.
In Zeiten von KI-Bots, schätzen wir das sehr!